Prosedür Law · İzmir
Forderungseinzug in der Türkei
Ein türkischer Kunde zahlt nicht? Wir treiben Forderungen gegen türkische Schuldner im türkischen Zwangsvollstreckungsverfahren bei – mit schriftlicher Berichterstattung auf Deutsch oder Englisch.
Sie haben eine offene Rechnung oder ein Urteil gegen ein türkisches Unternehmen? Prosedür Law ist eine Anwaltskanzlei in İzmir mit Schwerpunkt auf dem türkischen Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht. Jeden Verfahrensschritt führen wir elektronisch über UYAP, das Justiznetzwerk der Türkei, und dokumentieren jede Handlung.
So läuft es ab
- Ersteinschätzung. Sie senden uns Rechnungen, Vertrag und Korrespondenz. Innerhalb von drei Werktagen erhalten Sie eine schriftliche Einschätzung der Forderung, des Schuldners und der Beitreibungsmöglichkeiten.
- Zahlungsbefehl. Eine Rechnung oder ein Vertrag kann in der Türkei in den meisten Fällen ohne vorherige Klage vollstreckt werden. Wir leiten das Verfahren beim Vollstreckungsamt ein, das dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zustellt. Der Schuldner hat dann 7 Tage Zeit, zu zahlen oder Widerspruch einzulegen.
- Bei Widerspruch. Der Widerspruch stoppt das Verfahren. Wir beantragen dann bei Gericht die Beseitigung oder Aufhebung des Widerspruchs. Bei Handelsforderungen ist vorher eine Mediation Pflicht.
- Pfändung und Einzug. Ist das Verfahren rechtskräftig, können Bankkonten, Forderungen gegen Dritte, Fahrzeuge und Grundstücke des Schuldners gepfändet und bei Bedarf verwertet werden.
Was kostet es?
Im türkischen Vollstreckungsverfahren streckt der Gläubiger Gebühren und Auslagen vor. Diese Kosten, die Einzugsgebühr und das gesetzliche Anwaltshonorar werden jedoch der Schuld zugeschlagen und bei der Beitreibung vom Schuldner erhoben. Ist der Schuldner solvent, beschränken sich Ihre eigenen Kosten in der Regel auf die mit uns getroffene Honorarvereinbarung. Mit unserem Kostenrechner sehen Sie die Beträge vorab.
Was wir benötigen
- eine Vollmacht, vor einem Notar in Ihrem Land unterzeichnet und mit Apostille versehen;
- Rechnungen, Vertrag oder Auftragsbestätigungen, Liefernachweise und Korrespondenz;
- die vollständige Firma des Schuldners und, falls bekannt, seine türkische Steuernummer.
Die Unterlagen lassen wir in der Türkei von einem vereidigten Übersetzer ins Türkische übersetzen.
Unsere Arbeitsweise
- Ein Ansprechpartner. Ihre Akte wird von einem Anwalt betreut, ohne Zwischenstellen.
- Bericht bei jedem Schritt. Sie erhalten bei jedem Verfahrensschritt einen Statusbericht. Beispiel ansehen (EN).
- Online-Portal. Über unser Mandantenportal verfolgen Sie den Stand jeder Akte, Zustellungen, Pfändungen und Zahlungseingänge.
- Sprache. Schriftliche Korrespondenz auf Deutsch, Englisch oder Türkisch; telefonisch auf Englisch oder Türkisch.
Sie haben bereits ein ausländisches Urteil? Lesen Sie unseren Leitfaden zur Vollstreckung ausländischer Urteile in der Türkei.