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Leitfaden · 14.10.2026

Der Arrest (vorläufige Pfändung) in der Türkei

Wann ein türkisches Gericht einen Arrest (ihtiyati haciz) anordnet, welche Sicherheit verlangt wird und welche kurzen Fristen danach gelten.

Mit einem Arrest (ihtiyati haciz, vorläufige Pfändung) kann ein Gläubiger das Vermögen des Schuldners sichern, bevor ein Vollstreckungsverfahren oder eine Klage begonnen hat. Er ist das wichtigste Mittel gegen einen Schuldner, der Vermögen übertragen oder verstecken könnte.

Voraussetzungen (Art. 257 İİK)

Grundregel: Ein Arrest kann für eine fällige Geldforderung, die nicht durch ein Pfand gesichert ist, angeordnet werden.

Für noch nicht fällige Forderungen ist er nur möglich, wenn der Schuldner keinen festen Wohnsitz hat, Vermögen verbergen oder beiseiteschaffen will, sich zur Flucht anschickt oder den Gläubiger benachteiligende Handlungen vornimmt.

Das Gericht verlangt in diesem Stadium keinen Vollbeweis. Der Gläubiger muss Forderung und Arrestgrund glaubhaft machen.

Sicherheit (Art. 259 İİK)

Der Gläubiger leistet Sicherheit für Schäden, die dem Schuldner oder Dritten entstehen können, wenn sich der Arrest als ungerechtfertigt erweist. In der Regel beträgt sie mindestens 15 % der Forderung. Beruht die Forderung auf einem Urteil oder einem gleichwertigen Titel, ist keine Sicherheit erforderlich. Die Gerichte akzeptieren Bargeld oder eine unbedingte, unbefristete Bankgarantie.

Fristen nach dem Beschluss

Die Fristen sind kurz; wer eine versäumt, verliert den Arrest automatisch:

  1. Vollziehung (Art. 261): Der Gläubiger muss die Vollziehung beim Vollstreckungsamt innerhalb von 10 Tagen nach Erlass des Beschlusses beantragen.
  2. Verfahrenseinleitung (Art. 264): Wer vor Verfahrensbeginn gepfändet hat, muss innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung des Pfändungsprotokolls das Vollstreckungsverfahren einleiten oder Klage erheben.
  3. Umwandlung: Wird das Vollstreckungsverfahren rechtskräftig, wandelt sich der Arrest in eine endgültige Pfändung um, und das Vermögen kann verwertet werden.

Widerspruch (Art. 265 İİK)

Der Schuldner kann innerhalb von 7 Tagen die Zuständigkeit des Gerichts, den Arrestgrund und die Höhe der Sicherheit angreifen. Auch betroffene Dritte können gegen Grund oder Sicherheit vorgehen.

In der Praxis

  • Ein Beschluss nützt nur, wenn etwas zu pfänden ist. Sammeln Sie vor dem Antrag Informationen über Immobilien, Fahrzeuge und Bankverbindungen des Schuldners.
  • Forderungen aus Scheck und Wechsel eignen sich gut für einen Arrest, weil die Urkunde die Forderung weitgehend belegt.
  • Tempo ist entscheidend: Antrag, Beschluss und Vollziehung sollten unmittelbar aufeinander folgen.

Jeder Fall ist anders. Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.