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Leitfaden · 14.10.2026
Ihr türkischer Schuldner im Konkordatsverfahren (konkordato)
Erhält ein türkischer Schuldner eine Nachlassstundung im Konkordatsverfahren, stoppt die Vollstreckung. Wie die Stundung wirkt, die 7-Tage-Frist zur Forderungsanmeldung, die Abstimmung und Forderungen aus der Stundungszeit.
Das Konkordat (konkordato) ist das türkische gerichtlich überwachte Sanierungsverfahren. Ein Schuldner, der nicht zahlen kann oder zahlungsunfähig zu werden droht, beantragt eine Stundung und schlägt seinen Gläubigern einen Plan mit gestundeten oder gekürzten Zahlungen vor. Für den Gläubiger heißt das vor allem: Die Vollstreckung stoppt, und was er zurückerhält, hängt stark davon ab, was er während des Verfahrens tut.
Die Stundung (Art. 287, 289, 294 İİK)
- Vorläufige Stundung: kurz nach dem Antrag, mit einem vorläufigen Kommissar. Drei Monate, verlängerbar auf insgesamt höchstens fünf Monate.
- Endgültige Stundung: ein Jahr, wenn der Plan tragfähig erscheint; in komplexen Fällen um bis zu sechs Monate verlängerbar.
Während der Stundung:
- können keine neuen Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner eingeleitet werden, laufende Verfahren ruhen;
- können Arreste nicht vollzogen werden;
- laufen vollstreckungsbezogene Verjährungsfristen nicht.
Pfandgläubiger können ein Verfahren einleiten oder fortsetzen, das Pfand darf während der Stundung aber nicht verwertet werden.
Die 7-Tage-Frist zur Forderungsanmeldung (Art. 299 İİK)
Nach der endgültigen Stundung veröffentlicht der Kommissar eine Aufforderung an die Gläubiger, ihre Forderungen anzumelden. Sie müssen Ihre Forderung mit Belegen innerhalb von 7 Tagen nach der Bekanntmachung anmelden.
Wer nicht anmeldet, verliert die Forderung nicht, kann aber in der Gläubigerversammlung nicht abstimmen und verliert Einfluss auf das Ergebnis. Ausländische Gläubiger versäumen diese Frist oft, weil die Bekanntmachung nur in der Türkei erscheint. Die Gerichtsakte zu verfolgen ist daher unerlässlich.
Gläubigerversammlung und Bestätigung (Art. 302 İİK)
Über den Plan wird in der Gläubigerversammlung abgestimmt. Er ist nur angenommen, wenn die gesetzlichen Mehrheiten nach Köpfen und nach Forderungsbeträgen erreicht werden. Gesicherte Forderungen stimmen nur mit dem nicht durch die Sicherheit gedeckten Teil ab.
Auch nach Annahme prüft das Gericht gesondert, ob der Plan die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Gläubiger können in der Bestätigungsverhandlung Einwände erheben.
Forderungen aus der Stundungszeit (Art. 308/c İİK)
Verbindlichkeiten, die der Schuldner während der Stundung mit Zustimmung des Kommissars eingeht, fallen nicht unter das Konkordat und sind voll zu bezahlen. Forderungen aus Geschäften ohne diese Zustimmung können unter das Konkordat fallen. Beliefern Sie einen türkischen Kunden im Konkordat weiter, lassen Sie sich die Zustimmung des Kommissars dokumentieren.
Checkliste für Gläubiger
- Lassen Sie die Gerichtsakte verfolgen, sobald Sie von einem Konkordatsantrag erfahren.
- Melden Sie Ihre Forderung innerhalb von 7 Tagen nach der Bekanntmachung der endgültigen Stundung an.
- Erheben Sie Einwand, wenn die Forderung bestritten oder falsch erfasst wird.
- Stimmen Sie in der Gläubigerversammlung ab, selbst oder über Ihren Anwalt.
- Liefern Sie nur mit dokumentierter Zustimmung des Kommissars weiter.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.